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		<title>Teil 2: DAO – Welche Rechtsform gibt es im internationalen Vergleich?</title>
		<link>https://www.pontinova-consulting.com/de/2022/11/27/teil-2-dao-welche-rechtsform-gibt-es-im-internationalen-vergleich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Nov 2022 14:17:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In diesem zweiten Teil unserer Blog-Beiträge zum Thema DAO möchten wir einige bei der Initiierung einer DAO in Betracht kommende Rechtsformen im internationalen Vergleich vorstellen. Einen Überblick zum Thema DAO finden Sie im 1. Teil unserer Serie zum Thema DAO. Wie in unserem 1. Teil dargestellt, ist es, insbesondere zur Haftungsbeschränkung der Nutzer, empfehlenswert, bei  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem zweiten Teil unserer Blog-Beiträge zum Thema DAO möchten wir einige bei der Initiierung einer DAO in Betracht kommende Rechtsformen im internationalen Vergleich vorstellen. Einen Überblick zum Thema DAO finden Sie im 1. Teil unserer Serie zum Thema DAO.</p>
<p>Wie in unserem 1. Teil dargestellt, ist es, insbesondere zur Haftungsbeschränkung der Nutzer, empfehlenswert, bei der Initiierung einer DAO durch die bewusste Wahl einer Gesellschaftsform einen gesicherten Rechtsrahmen zu schaffen. In der Praxis haben sich hierbei international verschiedene Optionen etabliert.</p>
<p><b></b><b>I. Wyoming DAO LLC</b></p>
<p>Im US-Bundesstaat Wyoming wurde eine besondere Rechtsform für eine DAO geschaffen. Seit dem Jahr 2021 ist es aufgrund eines Anhanges zum LLC Act möglich, dort eine DAO als Limited Liability Company («LLC») zu gründen.¹</p>
<p>Die LLC ist eine hybride Gesellschaftsform, die Merkmale einer <i>partnership</i> (Personengesellschaft) und einer <i>corporation</i> (Kapitalgesellschaft) aufweist. Eine als LLC gegründete DOA verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann also eigene Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Für diese haftet grundsätzlich die LLC und nicht die Nutzer der DAO, was einen erheblichen Vorteil darstellen dürfte. Als möglicher Gesellschaftszweck kommen wirtschaftliche oder ideelle Zwecke (auch non-profit Zwecke) in Betracht. Eine auf die DAO zugeschnittene Besonderheit ist, dass in den Statuten einer DAO LLC bestimmt werden kann, ob die DAO durch die Mitglieder oder durch den Algorithmus geführt wird.² Mit der Wahl der Rechtsform einer DAO LLC gehen aber auch Folgepflichten einher, wie beispielsweise dass eine DAO über einen ständigen Repräsentanten in Wyoming verfügen muss.</p>
<p><b></b><b>II. Schweiz</b></p>
<p>Die Schweiz zählt in den Bereichen Distributed-Ledger-Technologien und Blockchain zu den führenden Standorten, positioniert sich grundsätzlich offen gegenüber technologischen Neuerungen und ist bemüht, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.³ Einige DAO-Projekte, wie beispielsweise die Ethereum Stiftung, haben daher bereits das Schweizer Recht zur Schaffung klarer rechtlicher Strukturen gewählt.⁴ Die in der Schweiz beliebtesten Rechtsformen zur Ausgestaltung einer DAO sind der Verein oder die Stiftung.<span class="Apple-converted-space">⁵</span></p>
<p>Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsam einen ideellen Zweck verfolgen. Für Verbindlichkeiten, die der Verein eingeht, haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen (Art. 75a Schweizer Zivilgesetzbuch). Die Haftung der Nutzer einer DAO wird also auch hier beschränkt, was einen Vorteil darstellen dürfte. Hauptorgane des Vereins sind die Generalversammlung und der Vorstand. Die Generalversammlung ist das Leitungsorgan des Vereins und besteht aus den Mitgliedern des Vereins. Sie ernennt den Vorstand und entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern. Insbesondere die Leitung durch alle Nutzer der DAO gemeinsam entspricht deren Struktur. Ein Nachteil eines Vereins kann jedoch sein, dass dieser lediglich ideelle Zwecke verfolgen darf.</p>
<p>Eine Stiftung verfügt ebenfalls über eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet daher für die von ihr eingegangenen Verbindlichkeiten. Die Haftung der Nutzer wird also auch hier beschränkt. Das Stiftungsvermögen muss einem bestimmten Zweck gewidmet werden. Im Gegensatz zu einem Verein muss dieser Zweck nicht ideell sein. Jedoch geniessen nur gemeinnützige Stiftungen steuerliche Vorteile. Der Stiftungszweck ist nur sehr eingeschränkt abänderbar. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen in die Dezentralisierung des Netzwerks zu stärken. Zugleich führt dies aber dazu, dass die Stiftung als starres Konstrukt wahrgenommen werden könnte, das ggfs. nicht angemessen auf technologische Neuerungen reagieren kann. Zudem wird die Einhaltung des Stiftungszwecks durch eine Aufsichtsbehörde überwacht, was ein schnelles und flexibles agieren zusätzlich erschweren kann.<span class="Apple-converted-space">⁶</span></p>
<p><b></b><b>III. Marshall Islands</b></p>
<p>Auch die Marshall Islands haben eine spezifisch auf eine DAO zugeschnittene Regulierung erlassen. Nach diesen Bestimmungen kann eine DAO als ein non-profit Unternehmen in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden, die durch ihre Mitglieder geführt wird. Grundsätzlich wird eine solche Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem allgemein geltenden Gesellschaftsrecht auf den Marshall Islands gegründet, weist aber einige Besonderheiten auf. So kann das Einkommen der Gesellschaft nicht an die Mitglieder oder die Geschäftsleitung ausgeschüttet werden.⁷ Dies sollte insbesondere bei DAOs, die ein finanzielles Anlageziel verfolgen, berücksichtigt werden.</p>
<p>Bei der Initiierung einer DAO können unterschiedliche Rechtsordnungen und Rechtsformen gewählt werden, die jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile aufweisen. Im Zusammenhang mit den sich hierbei stellenden Fragen berät Sie unser Team gerne.</p>
<p>________________________________</p>
<p>¹ Fleischer, ZIP 2021, 2205, 2209 f.</p>
<p>² Fleischer, ZIP 2021, 2205, 2214.</p>
<p>³ Bericht des Bundesrates vom 14.12.2018, Rechtliche Grundlagen für Distributed Ledger Technologie und Blockchain in der Schweiz, S. 8.</p>
<p>⁴ <a href="https://www.fundraiso.ch/sponsor/stiftung-ethereum" target="_blank" rel="noopener">https://www.fundraiso.ch/sponsor/stiftung-ethereum</a></p>
<p>⁵ Expert Focus Spezial, März 2022, S. 19 f.</p>
<p>⁶ Schauwecker, Steuer Revue 73/2018, 932, 936 f.</p>
<p><span class="Apple-converted-space">⁷ </span>Vgl. <a href="https://www.midao.org/" target="_blank" rel="noopener">https://www.midao.org/</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Cyber Due Diligence als wertbildender Faktor in M&#038;A-Transaktionen</title>
		<link>https://www.pontinova-consulting.com/de/2022/11/12/cyber-due-diligence-als-wertbildender-faktor-in-ma-transaktionen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Nov 2022 14:12:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Der M&amp;A-Markt bricht erneut alle Rekorde. 5,9 Billionen USD wurden im Jahr 2021 durch M&amp;A-Transaktionen weltweit umgesetzt.¹ Schäden, die durch Cyberangriffe entstehen, erreichen ebenfalls Rekordniveau. 6 Billionen USD im Jahr 2021.² Mangelhafte oder fehlende Cybersicherheit ist gegenwärtig die mit Abstand größte Bedrohung für alle Unternehmen. Trotzdem werden Unternehmen bei M&amp;A-Transaktionen derzeit nicht durchgehend auf Cyberrisken  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der M&amp;A-Markt bricht erneut alle Rekorde. 5,9 Billionen USD wurden im Jahr 2021 durch M&amp;A-Transaktionen weltweit umgesetzt.¹ Schäden, die durch Cyberangriffe entstehen, erreichen ebenfalls Rekordniveau. 6 Billionen USD im Jahr 2021.² Mangelhafte oder fehlende Cybersicherheit ist gegenwärtig die mit Abstand größte Bedrohung für alle Unternehmen. Trotzdem werden Unternehmen bei M&amp;A-Transaktionen derzeit nicht durchgehend auf Cyberrisken geprüft. Dies liegt daran, dass sich bislang kein Standard für die Prüfung und den möglichen Umgang mit den Prüfungsergebnissen etabliert hat.</p>
<p><b>Cybersicherheit bei M&amp;A-Transaktionen</b></p>
<p>Während klassische Prüfungspunkte des Ziel-Unternehmens bei einem Unternehmenskauf beispielsweise durch Business, Tax oder Legal Due Diligence analysiert und damit fassbarer Bestandteil eines Transaktionsprozesses werden, gilt dies nicht gleichsam für Cyberrisiken. Cybersicherheit ist für viele Unternehmen nach wie vor eine schwer zu lösende Aufgabe. Ganz überwiegend wird dieser Aspekt daher auch im M&amp;A-Prozess ausgeblendet. Dies liegt vor allem daran, dass es hierzu bislang keine (rechtlich) anerkannten Standards gibt und sich daher auch marktseitig bislang wenig Kompetenzen gebildet haben, um diesem Umstand abzuhelfen. Die Risiken und daraus resultierende Schäden betreffen alle Transaktionsparteien.³ Der Käufer erwirbt ein gegebenenfalls gegen eine große Bedrohung nicht abgesichertes Unternehmen, der Verkäufer sieht sich in der Folge Gewährleistungs-, Rücktritts- und Schadenersatzansprüchen des Käufers gegenüber. Spiegelbildlich zu diesen Risiken ist ein im Rahmen einer Cyber Due Diligence festgestelltes, schlüssiges und stabiles System zur Abwehr von Cyberrisiken ein echter Wertfaktor, der im Transaktionsprozess geprüft und durch die Parteien beim Kaufpreis hinreichend zu taxieren ist.</p>
<p><b>Inhalt einer Cyber Due Diligence</b></p>
<p>Eine durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführte und durch rechtliche Berater adäquat im Transaktionsprozess berücksichtigte Cyber Due Diligence ist ein unabdingbarer Bestandteil jeder Transaktion in der heutigen Zeit. Als Ergebnis der Cyber-Due Diligence steht, je nach Bedarf, ein Ergebnisbericht oder eine Handlungsanweisung durch den hierzu beauftragten Dienstleister. Idealerweise wird die Cyber Due Diligence mit einem Penetrationstest gestartet. Mit Hilfe dieses simulierten analogen und digitalen Angriffs wird der Status Quo der Cybersicherheit im Ziel-Unternehmen bzw. dessen aktuelle Verteidigungsfähigkeit analysiert. Hieran anknüpfend sollte das Datenschutzkonzept des Targets und das bestehende Cyber-Risk-Management-System („<b>CRMS</b>“) geprüft werden. Dabei müssen in Zusammenarbeit von Cybersicherheit-Dienstleister und rechtlichem Berater der Transaktionsparteien auch das Management, insbesondere CEO, CISO und Datenschutzbeauftragte befragt werden. Relevant ist vor allem der Umfang (ganzheitlich oder punktuell) und die Akzentuierung des CRMS auf wesentliche, betriebsrelevante Anlagen und Prozesse des Unternehmens. Mindestens in Bezug auf die vermögenswerten Anlagen und Prozesse sollte auch ein Cybersicherheit-Incident-Response-Plan („<b>CIRP</b>“) zur Gewährleistung des Fortlaufs des Betriebes des Unternehmens bei realisierten Cyber-Risiken vorliegen. Soweit ein Target kein CRMS oder CIRP hat, muss mit dem Dienstleister ein solches erarbeitet und zur wesentlichen Vertragsgrundlage der Transaktion gemacht werden. Außerdem muss der Faktor Mensch, das mit Abstand höchste Sicherheitsrisiko, im Hinblick auf die Mitarbeiter gegebenenfalls bestehende Cyberversicherungen sowie deren Versicherungsausschlüsse begutachtet werden. Um das Ziel-Unternehmen während der Transaktion abzusichern, ist es empfehlenswert, dieses für die Dauer der Transaktion in sehr kurzen Abständen oder dauerhaft durch Cyber Defense Operation Center („<b>CDOC</b>“) kontrollieren zu lassen. Das CDOC spiegelt den Transaktionsparteien die Sicherheitslage des Targets in Echtzeit wider („<b>Cyber Monitoring</b>“). Dadurch wird das erhöhte Risiko eines Cyberangriffs infolge der Unternehmenstransaktion selbst sinnvoll adressiert, denn es wird üblicherweise ein virtueller Datenraum mit allen vertraulichen Transaktionsdaten eingerichtet, der ein Ziel für Ransomware-Attacken darstellen kann.</p>
<p><b>Cybersicherheit im M&amp;A-Vertrag</b></p>
<p>Es kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, um die Erkenntnisse einer Cyber Due Diligence im M&amp;A-Vertrag auf die Bedürfnisse der Parteien angepasst zu berücksichtigen. Zunächst kann eine starke Cybersicherheit als Wertfaktor beim Kaufpreis berücksichtigt werden. Ist die Cybersicherheit hingegen eher ein Risikofaktor, können zusätzliche Vertragsklauseln in den Vertrag aufgenommen werden. In Betracht kommen Freistellungsabreden für die Verwirklichung bestimmter Cyberrisiken, eine selbstständige Verkäufergarantie im Hinblick auf die Cybersicherheit des Targets oder eine als Rücktrittsrecht des Käufers formulierte Material-Adverse-Change-Klausel im Falle wesentlicher nachteiliger Veränderungen zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Unternehmensübernahme. Zusätzlich kann auch eine Warranty &amp; Indemnity-Versicherung für den M&amp;A-Vertrag abgeschlossen werden, wobei die Cyber Due Diligene als Grundlage der Risikoeinschätzung hinsichtlich der Cybersicherheit herangezogen wird.</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Im Hinblick auf die stetig wachsende Zahl von Cyberangriffen und die hohen Vermögens- sowie Rufschäden einer solchen Attacke, ist die Cyber-Due Diligence für eine sichere Unternehmenstransaktion unbedingt zu empfehlen.⁴ Eine starke Cybersicherheit ist ein Wertfaktor. Eine mangelnde Cybersicherheit ist nicht zwangsläufig ein K.-o.-Kriterium, sondern kann durch die korrekte Formulierung im Kaufvertrag interessengerecht und fair adressiert werden. Rechtliche Beratung und die Arbeit eines Dienstleisters hinsichtlich der Cybersicherheit sollte für die optimale Bedürfnisbefriedigung und Absicherung der Transaktionsparteien im Tandem erfolgen.</p>
<p>________________________________</p>
<p>¹ M&amp;A Report 2022 von Bain &amp; Company, abrufbar unter <a href="https://www.bain.com/insights/topics/m-and-a-report/">https://www.bain.com/insights/topics/m-and-a-report/</a>.</p>
<p>² Tagesschau vom 18.01.2022, abrufbar unter <a href="https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/cyberattacken-unternehmen-risiken-101.html">https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/cyberattacken-unternehmen-risiken-101.html</a>.</p>
<p>³ FedEX, die Marriott Gruppe und Verizon sind nur drei prominente Beispiele, bei denen eine fehlende Cyber-Due-Diligence im Zuge einer Transaktion zu Millionenschäden geführt haben.</p>
<p>⁴ Ausführlich zur Cyber Due Diligence, <i>Grieger </i>WM 2022, 1865 ff.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>DAO –  Organisation der Zukunft? Teil 1: DAO – ein Überblick</title>
		<link>https://www.pontinova-consulting.com/de/2022/10/28/dao-organisation-der-zukunft-teil-1-dao-ein-ueberblick/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Oct 2022 13:09:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[DAO ist die Abkürzung für dezentrale autonome Organisation, aber was steckt dahinter? In einer komprimierten Miniserie fassen wir die wichtigsten Punkte rund um die DAO zusammen. Einführung Die DAO wird als Gesellschaftsform der Zukunft bezeichnet. Grundlage einer DAO ist die Blockchain- oder Distributed-Ledger-Technologie durch die «ein zuverlässiges, offenes und programmierbares Buchhaltungssystem»¹ ermöglicht wird. Diese Möglichkeit  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>DAO ist die Abkürzung für dezentrale autonome Organisation, aber was steckt dahinter? In einer komprimierten Miniserie fassen wir die wichtigsten Punkte rund um die DAO zusammen.</p>
<p><b>Einführung</b></p>
<p>Die DAO wird als Gesellschaftsform der Zukunft bezeichnet. Grundlage einer DAO ist die Blockchain- oder Distributed-Ledger-Technologie durch die «ein zuverlässiges, offenes und programmierbares Buchhaltungssystem»¹ ermöglicht wird.</p>
<p>Diese Möglichkeit der rein virtuellen Existenz und Ausführung einer Gesellschaft führt gleichzeitig zu Verständnis- und Einordnungsschwierigkeiten. Um die Chancen der DAO bestmöglich zu nutzen, sollte sich nicht die DAO an die Rechtsordnung anpassen, sondern zumindest die Entwicklung neuer Gesellschafts-Konzepte gefördert werden. Statt Gesellschaftsanteilen werden hier Kryptowährungen in Form von Token ausgegeben. Die Organisation und Durchführungen der Gesellschaft funktioniert über die Vernetzung und Ausführung von Smart Contracts, also selbst ausführenden Programmcodes.<span class="Apple-converted-space">²</span></p>
<p><b>Beispiele</b></p>
<p>Obwohl die Organisationsform noch sehr jung ist, gibt es bereits eine Vielzahl an DAOs mit verschiedenen Schwerpunkten. Dazu gehören u.a. Soziale Netzwerk-DAOs als Plattformen, auf denen sich Web 3.0 Entwickler miteinander austauschen können oder Investment-DAOs, als mitgliedergeführte Venture Capitals.³ Die bekannteste Investment DAO war die 2016 auf der Ethereum-Blockchain begründete «The DAO», die innerhalb kurzer Zeit riesige Summen einsammelte und ebenso schnell durch einen Hacker-Angriff wieder verlor.<span class="Apple-converted-space">⁴</span></p>
<p>Daneben gibt es sogar den Entwurf eines von Blockchain-Experten aus verschiedensten Branchen entwickelten Mustergesetzes, das sog. DAO Model Law,⁵ als harmonisierter und länderübergreifender Rahmen für eine rechtliche Anerkennung.</p>
<p><b>Chancen und Risiken</b></p>
<p>Die Struktur der DAO ermöglicht enorme Chancen:</p>
<ul>
<li>Das Unternehmen kommt ohne Executive Board, Managing Director und Hierarchien aus.</li>
<li>Die Smart Contracts und damit das operative Geschäft ist öffentlich auf der Blockchain verfügbar und damit transparent.</li>
<li>Die globale Vernetzung des Unternehmens und der Tokeninhaber besteht praktisch automatisch über die Blockchain und das Internet.</li>
<li>Zugangsbeschränkungen werden durch Peer-to-peer-Transfer eliminiert.⁶</li>
</ul>
<p>Mit diesen Chancen gehen jedoch auch enorme Risiken, insbesondere Haftungsrisiken der Initiatoren einher. Deshalb ist es umso wichtiger, dass eine DAO nicht völlig dezentral von einem rechtlichen Rahmen «in der Luft schwebt» und de lege lata als Personengesellschaft eingeordnet wird, sondern direkt als (haftungsbeschränkenden) Gesellschaft mit Sitz gegründet wird.</p>
<p>Als mögliche Rechtsformen kommen nicht nur unterschiedliche Gesellschaftstypen in Betracht, sondern es bietet sich auch eine Vielzahl an möglichen Gründungsländern mit teilweise eigenen DAO Rechtsformen.</p>
<p>Dazu mehr in Teil 2 unserer Miniserie…</p>
<p>________________________________</p>
<p><span class="Apple-converted-space">¹ </span><i>Mienert</i>, RDi 2021, 284.</p>
<p><span class="Apple-converted-space">² </span><i>Fleischer</i>, ZIP 2021, 2205 f.</p>
<p><span class="Apple-converted-space">³ </span>ar.ca, May 2022, DAOs: An Institutional Guide to Decentralized Governance, mit Beispielen auf S. 11 f., abrufbar unter <a href="https://4536350.fs1.hubspotusercontent-na1.net/hubfs/4536350/Arca_DAOs%2520An%2520Institutional%2520Guide%2520to%2520Decentralized%2520Finance_May%25202022.pdf">Link</a>.</p>
<p><span class="Apple-converted-space">⁴ </span><i>Gyr</i>, Dezentrale Autonome Organisation DAO, in: Jusletter 04.12.2017, S. 5 und <i>Grassegger</i>, Die Zeit 26.05.2016, Die erste Firma ohne Menschen, abrufbar unter <a href="https://www.zeit.de/digital/internet/2016-05/blockchain-dao-crowdfunding-rekord-ethereum#:~:text=Dezentral%252C%2520autonom%252C%2520menschenlos%253A%2520Die,Zwei%2520Deutsche%2520haben%2520sie%2520programmiert.">Link</a>.</p>
<p><span class="Apple-converted-space">⁵ </span>Einsehbar unter <a href="https://coala.global/daomodellaw/">https://coala.global/daomodellaw/</a>.</p>
<p>⁶ ar.ca, May 2022, DAOs: An Institutional Guide to Decentralized Governance, S. 7, abrufbar unter <a href="https://4536350.fs1.hubspotusercontent-na1.net/hubfs/4536350/Arca_DAOs%2520An%2520Institutional%2520Guide%2520to%2520Decentralized%2520Finance_May%25202022.pdf">Link</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>DLT-Handelssysteme – Handelsplatz der Zukunft</title>
		<link>https://www.pontinova-consulting.com/de/2022/10/05/beitrag-3/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Oct 2022 07:02:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Zuge des Distributed Ledger Technologie (DLT) Gesetzes wurde zum 01. August 2021 im Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz eine neue Bewilligungskategorie, nämlich das DLT-Handelssystem, geschaffen. Ein DLT-Handelssystem soll – ähnlich wie die herkömmlichen Handelssysteme – einen multilateralen Handel ermöglichen, also den gleichzeitigen Austausch von Angeboten unter mehreren Teilnehmern sowie den Vertragsschluss nach nicht diskretionären Regeln. Im Unterschied  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="entry-title fusion-post-title fusion-responsive-typography-calculated" data-fontsize="32" data-lineheight="41.6px"><span style="font-size: 16px;">Im Zuge des Distributed Ledger Technologie (DLT) Gesetzes wurde zum 01. August 2021 im Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz eine neue Bewilligungskategorie, nämlich das DLT-Handelssystem, geschaffen. Ein DLT-Handelssystem soll – ähnlich wie die herkömmlichen Handelssysteme – einen multilateralen Handel ermöglichen, also den gleichzeitigen Austausch von Angeboten unter mehreren Teilnehmern sowie den Vertragsschluss nach nicht diskretionären Regeln. Im Unterschied zu den herkömmlichen Handelsplätzen sollen dort aber primär DLT-Effekten gehandelt werden. DLT-Effekten in diesem Sinne sind insbesondere die neu eingeführten Registerwertrechte (Security Token). Zudem werden andere digitale Vermögenswerte, wie Zahlungstoken und Nutzungstoken erfasst.</span></p>
<div class="post-content">
<p><b>Vorteile eines DLT-Handelssystems</b></p>
<p>Einer der wichtigsten Unterschiede und damit auch Vorteile gegenüber herkömmlichen Handelsplätzen ist, dass bei DLT-Handelssystemen Retail-Kunden als Teilnehmer zum Handel zugelassen sind.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Anders als bei herkömmlichen Token-Exchanges ist bei einem DLT-Handelssystem auch ein Handel mit Security Token möglich. Zudem ist es DLT-Handelssystemen möglich, die Verwahrung von DLT-Effekten anzubieten, ohne dass hierfür eine zusätzliche Lizenz als Zentralverwahrer erforderlich ist.</p>
<p><b>Kein Clearing</b></p>
<p>Ein DLT-Handelssystem kann kein zentrales Clearing zur Risikominimierung durchführen. Dies bleibt weiterhin zentralen Gegenparteien vorbehalten. Jedoch erscheint das Clearing bei der Abwicklung eines Handels über ein DLT-Handelssystemen weniger wichtig, als bei herkömmlichen Handelsplätzen. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Handelsplätzen, wo die Abwicklung des Handels oftmals zwei Tage in Anspruch nimmt, können bei einem DLT-Handelssystem der Handel und dessen Abwicklung gleichzeitig erfolgen. Zudem hat die Schweizerische Nationalbank angekündigt, den von der FINMA bewilligten DLT-Handelssystemen Zugang zum Swiss Interbanking Clearing System zu gewähren, sofern sie ein Effektenabwicklungssystem betreiben und Zahlungen in Schweizer Franken über das SIC-System abwickeln.</p>
<p><b>Hohe Bewilligungsanforderungen</b></p>
<p>Die Anforderungen an die Bewilligung als ein DLT-Handelssystem sind ähnlich hoch, wie die an herkömmliche Handelsplätze. Diese umfassen insbesondere Anforderungen an die Organisation, Gewährspersonen, Nebendienstleistungen und Geschäftskontinuität. Werden Verwahrungsdienstleistungen angeboten, treten daneben weitere Anforderungen, die denen an einen Zentralverwahrer gleichen. Dies sind unter anderem Anforderungen and die Verwahrung, Verbuchung und Übertragung von Effekten, Eigenmittel, Sicherheiten und Liquidität. Erleichterungen gelten für sog. kleine DLT-Handelssysteme.</p>
<p>Wohl auch aufgrund der hohen Bewilligungsanforderungen gibt es bis heute (Stand 11. März 2022) noch kein von der FINMA bewilligtes DLT-Handelssystem.</p>
<p><b>Fintech-Bewilligung</b></p>
<p>Die Fintech-Bewilligung wurde vom Schweizerischen Gesetzgeber geschaffen, um digitale Innovationen zu fördern und Fintechs den Markteintritt zu erleichtern. Die Fintech-Bewilligung kann man auch als «Bankbewilligung<span class="Apple-converted-space">  </span>light» bezeichnen. Sie stellt eine Bewilligung der FINMA unter erleichterten Voraussetzungen dar.</p>
<p>Eine Fintech-Bewilligung erlaubt es deren Inhaber, Publikumseinlagen bis zu einem Maximalbetrag von CHF 100 Mio. oder bestimmte, vom Bundesrat bezeichnete, kryptobasierte Vermögenswerte entgegenzunehmen.</p>
<p><b>Erleichterungen für eine Fintech-Bewilligung</b></p>
<p>Im Gegensatz zu einer klassischen Bankbewilligung muss ein Unternehmen mit einer Fintech-Bewilligung nicht ganz so hohe Anforderungen wie eine klassische Bank erfüllen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Mindestkapital- und Organisationsanforderungen. Auch finden die Vorschriften zu Einlagensicherung, wie das Halten von privilegierten Einlagen und deren sofortige Auszahlbarkeit, keine Anwendung. Zudem bestimmt sich die Rechnungslegung nach den Regelungen des Obligationenrechts und nicht nach den bankengesetzlichen Vorschriften.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p><b>Verzinsung und Anlage nicht möglich</b></p>
<p>Einem Inhaber einer Fintech-Bewilligung ist es nicht erlaubt, die entgegengenommenen Publikumseinlagen oder vom Bundesrat bezeichneten kryptobasierten Vermögenswerte zu verzinsen oder anzulegen. Das klassische Aktivgeschäft von Banken bleibt damit Unternehmen vorbehalten, die über eine klassische Bankenbewilligung verfügen.</p>
<p>Aufgrund der geringen Anforderungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um eine Fintech-Bewilligung zu erhalten, werden Markteintrittshürden abgebaut. Gehört zum geplanten Geschäftsmodell aber auch das Anlegen und Verzinsen der eingenommenen Publikumseinlagen bzw. der kryptobasierten Werte, ist es unabhängig vom Umfang der entgegengenommenen Vermögenswerte, erforderlich, eine klassische Bankenbewilligung zu beantragen. In diesem Fall können Fintechs nicht von der Fintech-Bewilligung profitieren.</p>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>SPAC – eine Alternative zu einem herkömmlichen Initial Public Offering (IPO) für Startups</title>
		<link>https://www.pontinova-consulting.com/de/2022/09/14/beitrag-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Sep 2022 12:06:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit Abkürzung an die Börse SPACs erfreuen sich in den letzten Jahren einer immer größer werdenden Beliebtheit. Bei einem Special Purpose Acquisition Company (SPAC) handelt es sich um ein Investitionsvehikel, das nicht kotierten Gesellschaften vor allem Start-ups einen Börsengang ermöglicht. Das SPAC ist eine leere Mantelgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft, das  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit Abkürzung an die Börse</strong></p>
<p>SPACs erfreuen sich in den letzten Jahren einer immer größer werdenden Beliebtheit. Bei einem Special Purpose Acquisition Company (SPAC) handelt es sich um ein Investitionsvehikel, das nicht kotierten Gesellschaften vor allem Start-ups einen Börsengang ermöglicht. Das SPAC ist eine leere Mantelgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft, das gegründet wird, um bei einem Börsengang Investorengelder zu sammeln und anschließend in einer festgelegten Zeitspanne von üblicherweise 12 &#8211; 24 Monaten nach dem IPO eine passende target company zu identifizieren und zu erwerben. Gegründet werden SPACs regelmäßig von erfahrenen Investmentmanagern, den sogenannten Sponsors. Diese verwenden das eingesammelte Kapital, um in wachstumsstarke Targets zu investieren.</p>
<p>Das durch Ausgabe von Aktien eingesammelte Kapital wird in der Regel auf ein Treuhandkonto eingezahlt und darf regelmäßig nur gemäß den im Prospekt des jeweiligen SPACs dargestellten Fällen verwendet werden. Die Aktionäre entscheiden mit einer Mehrheit von regelmäßig mindestens 50 Prozent über die Verwendung des Treuhandvermögens und damit auch über die von der Geschäftsführung vorgeschlagene Unternehmenszusammenführung. Stimmen die Anleger der Unternehmenszusammenführung nicht zu, können sie die Aktien des SPAC in der Regel zum Ausgabepreis zurückgeben.</p>
<p><strong>Einige Vorteile gegenüber einem klassischen IPO</strong></p>
<p>Ein Börsengang mithilfe eines SPACs dauert meist 3 &#8211; 4 Monate, bis zur Börsennotierung und ist damit weniger zeitintensiv als ein herkömmlicher IPO. Zudem besteht bei einem SPAC eine höhere Flexibilität bezüglich der Vertragsverhandlungen. Die Target Company kann zudem von der Expertise der Sponsoren profitieren. Jedoch kann sich die hohe Abhängigkeit vom Management auch als ein Nachteil des SPACs erweisen. Außerdem muss beachtet werden, dass die Anleger ihr Geld in ein Unternehmen investieren, das sie noch nicht kennen.</p>
<p><strong>Entwicklung von SPACs in Deutschland</strong></p>
<p>In Deutschland wurde das erste SPAC 2010 kotiert. Seitdem gab es nur eine Handvoll weiterer SPACs. Ein Boom von SPACs wie in den USA blieb bislang aus. Das deutsche Kapitalmarktrecht ist jedoch hinreichend flexibel für in Deutschland gelistete SPACs. Die im deutschen Aktienrecht bestehenden Hindernisse für SPAC-Strukturen lassen sich durch Einsatz von ausländischen Rechtsformen umgehen, da diese mehr Flexibilität bieten.</p>
<p><strong>VT5 erstes SPAC an der Schweizer Börse</strong></p>
<p>An der Schweizer Börse SIX wurde im Dezember 2021 mit VT5 das erste SPAC gelistet. Eine Anpassung des Rahmenwerks der SIX ermöglicht nun die Kotierung von SPACs in der Schweiz. In der Schweiz können im Unterschied zu Deutschland jedoch nur Aktiengesellschaften nach schweizerischem Recht kotiert werden.</p>
<p>SPACs können sowohl aus Investoren- als auch Unternehmersicht interessant sein und erleben vor allem in den USA in den letzten Jahren einen großen Auftrieb und werden als Börsentrend gesehen. Ob ein solcher auch in der Schweiz eintreffen wird, bleibt abzuwarten und ist neben der Marktlage auch von Akteuren abhängig. SPACs gehören zu unserem Kompetenzbereich und wir beantworten gerne Ihre Fragen dazu.</p>
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		<title>Sanktionen und die Bewältigung der aus ihnen resultierenden Herausforderungen</title>
		<link>https://www.pontinova-consulting.com/de/2022/08/09/beitrag-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 06:37:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine haben verschiedene Länder und Organisationen, wie die USA, die Europäische Union und die Schweiz, Sanktionen gegen Russland verhängt. Auch wenn die Möglichkeit Sanktionen zu verhängen, durch den Ukraine-Krieg damit wieder mehr in das Bewusstsein aller gerückt ist, wird dieses Mittel oftmals auch in anderen, weltweit bestehenden Konflikten  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine haben verschiedene Länder und Organisationen, wie die USA, die Europäische Union und die Schweiz, Sanktionen gegen Russland verhängt. Auch wenn die Möglichkeit Sanktionen zu verhängen, durch den Ukraine-Krieg damit wieder mehr in das Bewusstsein aller gerückt ist, wird dieses Mittel oftmals auch in anderen, weltweit bestehenden Konflikten genutzt und stellt daher ein Thema dar, mit dem Unternehmen und Privatpersonen jederzeit konfrontiert werden können.</p>
<p>Dabei können Sanktionen die unterschiedlichsten Bereiche der Wirtschaft betreffen. So führen beispielsweise Handelssanktionen unter anderem zum Verbot von Import und Export von Waren und Finanzsanktionen unter anderem zu Beeinträchtigungen des Zahlungsverkehrs und dazu, dass Gelder auf ausländischen Bankkonten eingefroren werden. Sanktionen betreffen daher nicht nur die sanktionierten Personen, sondern haben auch auf international tätige Unternehmen und unter Umständen auch auf Privatpersonen Auswirkungen.</p>
<p>Sanktionen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Verhängung. Sie müssen daher von Unternehmen und Privatpersonen unmittelbar beachtet und eingehalten werden. Betroffene werden somit vor die besondere Herausforderung gestellt, sich in kürzester Zeit einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Regelungen gelten, wie diese eingehalten werden können und wie die hieraus resultierenden Herausforderungen schnellstmöglich und effektiv bewältigt werden können. Noch grössere Herausforderungen stellen sich für Personen, die selbst von Sanktionen betroffen sind. Ihre Handlungsmöglichkeiten werden von einem Moment auf den anderen stark eingeschränkt.</p>
<p>Bei der Bewältigung dieser besonderen Herausforderungen unterstützt sie unser Team gerne. Unsere Expert:innen beraten Sie gerne &#8211; unter anderem &#8211; zu den folgenden Themen:</p>
<p><u>Sanktionen:</u> bestehende und zu beachtende Sanktionen</p>
<p><u>Compliance:</u> zusätzliche Compliance-Prüfungen</p>
<p><u>Abbruch und Abwicklung abgebrochener Geschäftsbeziehungen:</u> vertragsrechtliche und steuerrechtliche Folgen</p>
<p><u>Beeinträchtigungen des Finanzmarkts</u>: Ausschluss von SWIFT, Umgehungsversuche, Restriktionen im Finanzmarkt</p>
<p><u>Lieferschwierigkeiten</u>: vertragsrechtliche Folgen, Schadensersatz, Vertragsstrafen</p>
<p><u>Vertragsabwicklung und Vertragsgestaltung</u>: Einhaltung von Sanktionen; Durchsetzung von Ansprüchen</p>
<p><u>Cybersecurity</u>: Cyberattacken und Manipulationen, Datenschutz</p>
<p><u>Zahlungsausfälle und eingefrorene Gelder</u>: Restrukturierungen, Stundungen, Schadensersatzansprüche</p>
<p><u>Sanktionierte Personen / Unternehmen:</u> Unterstützung bei administrativen Verfahren für Ausnahmegenehmigungen.</p>
<p>Pic: Shutterstock</p>
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