{"id":870,"date":"2022-10-05T09:02:59","date_gmt":"2022-10-05T07:02:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/2021\/12\/09\/beitrag-3\/"},"modified":"2022-08-31T17:53:09","modified_gmt":"2022-08-31T15:53:09","slug":"beitrag-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/de\/2022\/10\/05\/beitrag-3\/","title":{"rendered":"DLT-Handelssysteme \u2013 Handelsplatz der Zukunft"},"content":{"rendered":"<p class=\"entry-title fusion-post-title fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"32\" data-lineheight=\"41.6px\"><span style=\"font-size: 16px;\">Im Zuge des Distributed Ledger Technologie (DLT) Gesetzes wurde zum 01. August 2021 im Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz eine neue Bewilligungskategorie, n\u00e4mlich das DLT-Handelssystem, geschaffen. Ein DLT-Handelssystem soll \u2013 \u00e4hnlich wie die herk\u00f6mmlichen Handelssysteme \u2013 einen multilateralen Handel erm\u00f6glichen, also den gleichzeitigen Austausch von Angeboten unter mehreren Teilnehmern sowie den Vertragsschluss nach nicht diskretion\u00e4ren Regeln. Im Unterschied zu den herk\u00f6mmlichen Handelspl\u00e4tzen sollen dort aber prim\u00e4r DLT-Effekten gehandelt werden. DLT-Effekten in diesem Sinne sind insbesondere die neu eingef\u00fchrten Registerwertrechte (Security Token). Zudem werden andere digitale Verm\u00f6genswerte, wie Zahlungstoken und Nutzungstoken erfasst.<\/span><\/p>\n<div class=\"post-content\">\n<p><b>Vorteile eines DLT-Handelssystems<\/b><\/p>\n<p>Einer der wichtigsten Unterschiede und damit auch Vorteile gegen\u00fcber herk\u00f6mmlichen Handelspl\u00e4tzen ist, dass bei DLT-Handelssystemen Retail-Kunden als Teilnehmer zum Handel zugelassen sind.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Anders als bei herk\u00f6mmlichen Token-Exchanges ist bei einem DLT-Handelssystem auch ein Handel mit Security Token m\u00f6glich. Zudem ist es DLT-Handelssystemen m\u00f6glich, die Verwahrung von DLT-Effekten anzubieten, ohne dass hierf\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Lizenz als Zentralverwahrer erforderlich ist.<\/p>\n<p><b>Kein Clearing<\/b><\/p>\n<p>Ein DLT-Handelssystem kann kein zentrales Clearing zur Risikominimierung durchf\u00fchren. Dies bleibt weiterhin zentralen Gegenparteien vorbehalten. Jedoch erscheint das Clearing bei der Abwicklung eines Handels \u00fcber ein DLT-Handelssystemen weniger wichtig, als bei herk\u00f6mmlichen Handelspl\u00e4tzen. Im Gegensatz zu den herk\u00f6mmlichen Handelspl\u00e4tzen, wo die Abwicklung des Handels oftmals zwei Tage in Anspruch nimmt, k\u00f6nnen bei einem DLT-Handelssystem der Handel und dessen Abwicklung gleichzeitig erfolgen. Zudem hat die Schweizerische Nationalbank angek\u00fcndigt, den von der FINMA bewilligten DLT-Handelssystemen Zugang zum Swiss Interbanking Clearing System zu gew\u00e4hren, sofern sie ein Effektenabwicklungssystem betreiben und Zahlungen in Schweizer Franken \u00fcber das SIC-System abwickeln.<\/p>\n<p><b>Hohe Bewilligungsanforderungen<\/b><\/p>\n<p>Die Anforderungen an die Bewilligung als ein DLT-Handelssystem sind \u00e4hnlich hoch, wie die an herk\u00f6mmliche Handelspl\u00e4tze. Diese umfassen insbesondere Anforderungen an die Organisation, Gew\u00e4hrspersonen, Nebendienstleistungen und Gesch\u00e4ftskontinuit\u00e4t. Werden Verwahrungsdienstleistungen angeboten, treten daneben weitere Anforderungen, die denen an einen Zentralverwahrer gleichen. Dies sind unter anderem Anforderungen and die Verwahrung, Verbuchung und \u00dcbertragung von Effekten, Eigenmittel, Sicherheiten und Liquidit\u00e4t. Erleichterungen gelten f\u00fcr sog. kleine DLT-Handelssysteme.<\/p>\n<p>Wohl auch aufgrund der hohen Bewilligungsanforderungen gibt es bis heute (Stand 11. M\u00e4rz 2022) noch kein von der FINMA bewilligtes DLT-Handelssystem.<\/p>\n<p><b>Fintech-Bewilligung<\/b><\/p>\n<p>Die Fintech-Bewilligung wurde vom Schweizerischen Gesetzgeber geschaffen, um digitale Innovationen zu f\u00f6rdern und Fintechs den Markteintritt zu erleichtern. Die Fintech-Bewilligung kann man auch als \u00abBankbewilligung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0\u00a0<\/span>light\u00bb bezeichnen. Sie stellt eine Bewilligung der FINMA unter erleichterten Voraussetzungen dar.<\/p>\n<p>Eine Fintech-Bewilligung erlaubt es deren Inhaber, Publikumseinlagen bis zu einem Maximalbetrag von CHF 100 Mio. oder bestimmte, vom Bundesrat bezeichnete, kryptobasierte Verm\u00f6genswerte entgegenzunehmen.<\/p>\n<p><b>Erleichterungen f\u00fcr eine Fintech-Bewilligung<\/b><\/p>\n<p>Im Gegensatz zu einer klassischen Bankbewilligung muss ein Unternehmen mit einer Fintech-Bewilligung nicht ganz so hohe Anforderungen wie eine klassische Bank erf\u00fcllen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Mindestkapital- und Organisationsanforderungen. Auch finden die Vorschriften zu Einlagensicherung, wie das Halten von privilegierten Einlagen und deren sofortige Auszahlbarkeit, keine Anwendung. Zudem bestimmt sich die Rechnungslegung nach den Regelungen des Obligationenrechts und nicht nach den bankengesetzlichen Vorschriften.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><b>Verzinsung und Anlage nicht m\u00f6glich<\/b><\/p>\n<p>Einem Inhaber einer Fintech-Bewilligung ist es nicht erlaubt, die entgegengenommenen Publikumseinlagen oder vom Bundesrat bezeichneten kryptobasierten Verm\u00f6genswerte zu verzinsen oder anzulegen. Das klassische Aktivgesch\u00e4ft von Banken bleibt damit Unternehmen vorbehalten, die \u00fcber eine klassische Bankenbewilligung verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Aufgrund der geringen Anforderungen, die ein Unternehmen erf\u00fcllen muss, um eine Fintech-Bewilligung zu erhalten, werden Markteintrittsh\u00fcrden abgebaut. Geh\u00f6rt zum geplanten Gesch\u00e4ftsmodell aber auch das Anlegen und Verzinsen der eingenommenen Publikumseinlagen bzw. der kryptobasierten Werte, ist es unabh\u00e4ngig vom Umfang der entgegengenommenen Verm\u00f6genswerte, erforderlich, eine klassische Bankenbewilligung zu beantragen. In diesem Fall k\u00f6nnen Fintechs nicht von der Fintech-Bewilligung profitieren.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Zuge des Distributed Ledger Technologie (DLT) Gesetzes wurde zum [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":901,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6],"tags":[],"class_list":["post-870","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-unkategorisiert"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/870","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=870"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/870\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":918,"href":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/870\/revisions\/918"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/901"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=870"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=870"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pontinova-consulting.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=870"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}