In diesem zweiten Teil unserer Blog-Beiträge zum Thema DAO möchten wir einige bei der Initiierung einer DAO in Betracht kommende Rechtsformen im internationalen Vergleich vorstellen. Einen Überblick zum Thema DAO finden Sie im 1. Teil unserer Serie zum Thema DAO.

Wie in unserem 1. Teil dargestellt, ist es, insbesondere zur Haftungsbeschränkung der Nutzer, empfehlenswert, bei der Initiierung einer DAO durch die bewusste Wahl einer Gesellschaftsform einen gesicherten Rechtsrahmen zu schaffen. In der Praxis haben sich hierbei international verschiedene Optionen etabliert.

I. Wyoming DAO LLC

Im US-Bundesstaat Wyoming wurde eine besondere Rechtsform für eine DAO geschaffen. Seit dem Jahr 2021 ist es aufgrund eines Anhanges zum LLC Act möglich, dort eine DAO als Limited Liability Company («LLC») zu gründen.¹

Die LLC ist eine hybride Gesellschaftsform, die Merkmale einer partnership (Personengesellschaft) und einer corporation (Kapitalgesellschaft) aufweist. Eine als LLC gegründete DOA verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann also eigene Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Für diese haftet grundsätzlich die LLC und nicht die Nutzer der DAO, was einen erheblichen Vorteil darstellen dürfte. Als möglicher Gesellschaftszweck kommen wirtschaftliche oder ideelle Zwecke (auch non-profit Zwecke) in Betracht. Eine auf die DAO zugeschnittene Besonderheit ist, dass in den Statuten einer DAO LLC bestimmt werden kann, ob die DAO durch die Mitglieder oder durch den Algorithmus geführt wird.² Mit der Wahl der Rechtsform einer DAO LLC gehen aber auch Folgepflichten einher, wie beispielsweise dass eine DAO über einen ständigen Repräsentanten in Wyoming verfügen muss.

II. Schweiz

Die Schweiz zählt in den Bereichen Distributed-Ledger-Technologien und Blockchain zu den führenden Standorten, positioniert sich grundsätzlich offen gegenüber technologischen Neuerungen und ist bemüht, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.³ Einige DAO-Projekte, wie beispielsweise die Ethereum Stiftung, haben daher bereits das Schweizer Recht zur Schaffung klarer rechtlicher Strukturen gewählt.⁴ Die in der Schweiz beliebtesten Rechtsformen zur Ausgestaltung einer DAO sind der Verein oder die Stiftung.

Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsam einen ideellen Zweck verfolgen. Für Verbindlichkeiten, die der Verein eingeht, haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen (Art. 75a Schweizer Zivilgesetzbuch). Die Haftung der Nutzer einer DAO wird also auch hier beschränkt, was einen Vorteil darstellen dürfte. Hauptorgane des Vereins sind die Generalversammlung und der Vorstand. Die Generalversammlung ist das Leitungsorgan des Vereins und besteht aus den Mitgliedern des Vereins. Sie ernennt den Vorstand und entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern. Insbesondere die Leitung durch alle Nutzer der DAO gemeinsam entspricht deren Struktur. Ein Nachteil eines Vereins kann jedoch sein, dass dieser lediglich ideelle Zwecke verfolgen darf.

Eine Stiftung verfügt ebenfalls über eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet daher für die von ihr eingegangenen Verbindlichkeiten. Die Haftung der Nutzer wird also auch hier beschränkt. Das Stiftungsvermögen muss einem bestimmten Zweck gewidmet werden. Im Gegensatz zu einem Verein muss dieser Zweck nicht ideell sein. Jedoch geniessen nur gemeinnützige Stiftungen steuerliche Vorteile. Der Stiftungszweck ist nur sehr eingeschränkt abänderbar. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen in die Dezentralisierung des Netzwerks zu stärken. Zugleich führt dies aber dazu, dass die Stiftung als starres Konstrukt wahrgenommen werden könnte, das ggfs. nicht angemessen auf technologische Neuerungen reagieren kann. Zudem wird die Einhaltung des Stiftungszwecks durch eine Aufsichtsbehörde überwacht, was ein schnelles und flexibles agieren zusätzlich erschweren kann.

III. Marshall Islands

Auch die Marshall Islands haben eine spezifisch auf eine DAO zugeschnittene Regulierung erlassen. Nach diesen Bestimmungen kann eine DAO als ein non-profit Unternehmen in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden, die durch ihre Mitglieder geführt wird. Grundsätzlich wird eine solche Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem allgemein geltenden Gesellschaftsrecht auf den Marshall Islands gegründet, weist aber einige Besonderheiten auf. So kann das Einkommen der Gesellschaft nicht an die Mitglieder oder die Geschäftsleitung ausgeschüttet werden.⁷ Dies sollte insbesondere bei DAOs, die ein finanzielles Anlageziel verfolgen, berücksichtigt werden.

Bei der Initiierung einer DAO können unterschiedliche Rechtsordnungen und Rechtsformen gewählt werden, die jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile aufweisen. Im Zusammenhang mit den sich hierbei stellenden Fragen berät Sie unser Team gerne.

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¹ Fleischer, ZIP 2021, 2205, 2209 f.

² Fleischer, ZIP 2021, 2205, 2214.

³ Bericht des Bundesrates vom 14.12.2018, Rechtliche Grundlagen für Distributed Ledger Technologie und Blockchain in der Schweiz, S. 8.

⁴ https://www.fundraiso.ch/sponsor/stiftung-ethereum

⁵ Expert Focus Spezial, März 2022, S. 19 f.

⁶ Schauwecker, Steuer Revue 73/2018, 932, 936 f.

Vgl. https://www.midao.org/.